GEMA

Die Nutzung von Musikkompositionen und Arrangements ist überwiegend kostenpflichtig, da es nur wenige Stücke gibt, die nicht der GEMA unterliegen.

 

Die Nutzung unterliegt dem Urheberrecht und daher können Verstöße heftige finanzielle und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Zuständig für die Entrichtung der GEMA-Gebühren ist grundsätzlich der Veranstalter.

 

Wie es funktioniert und was es damit genau auf sich hat erfahren Sie hier:

https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service


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